FAQ/Glossar

REACh – EuGH Urteil verschärft Anforderungen an Inverkehrbringer

Am 10. September 2015 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein bedeutsames Urteil für die Bezugsgröße der 0,1 Massenprozent (w/w) bei REACh erlassen.

Schon seit mehreren Jahren gab es unterschiedliche Auffassungen innerhalb der EU Mitgliedstaaten, was die Bezugsgröße bei Erzeugnissen ist. Über die Definition an sich, was ein Erzeugnis ist, gab es völligen Konsens. Die Mehrheit der Mitgliedstaaten hat aber als Bezugsgröße das Erzeugnis angesehen, wie es (aus)geliefert wurde. Sprich es gab z.B. bei einer Waschmaschine eher die Diskussion, ob die Anschlussschläuche (Wasser, Abwasser) bereits bei der Auslieferung vormontiert sind oder bei Standlautsprechern der Fuß. Die gefundenen Werte von SVHC Stoffen wurden dann auf das ganze Erzeugnis bezogen.

Bereits im „Leitfaden für Lieferanten von Erzeugnissen“ der BAuA aus dem Jahre 2013 wurde verdeutlicht, dass Deutschland die abweichende Sicht „Einmal ein Erzeugnis – immer ein Erzeugnis“ vertritt. Diese Auffassung hat nun der EuGH bestätigt.

Was bedeutet das nun für die Praxis?

In dem Leitfaden der BAuA finden sich Beispiele zu einem Fahrrad und Polstersessel. Hier soll es kurz anhand eines Toasters erläutert werden. Wenn Sie gedanklich den Toaster in seine Einzelteile zerlegen und bis auf den einzelnen Widerstand auf der Platine gehen, folgen Sie dem Gedanken „Einmal ein Erzeugnis – immer ein Erzeugnis“. Jedes noch so kleine Teil des Toasters, das einzeln gefertigt werden kann, ist ein Erzeugnis.

Wird dann zum Beispiel nur in einem kleinen Plastikteil (Schalter, Abdeckung) ein SVHC Stoff mit mehr als 0,1 Massenprozent gefunden, löst dies zwei Pflichten aus. Zum einen die Informationspflicht gemäß Artikel 33 der REACh VO. Zum anderen ist zu prüfen, ob auch die Pflicht zur Notifizierung (Artikel 7.2) greift. Mit dieser nun extrem verschärften Auslegung der Bezugsgröße kommen neue Herausforderungen auf die Inverkehrbringer zu.

Wenn Sie dazu Fragen haben oder Hilfe benötigen kontaktieren Sie mich gerne.