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Produktsicherheitsgesetz

Im Jahr 2004 trat das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) in Kraft, als Umsetzung der „Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit“ in nationales Recht. Damit begann für das Thema Produktsicherheit eine neue Zeitrechnung. Mit dem GPSG wurden viele Pflichten, aber auch Rechte neu geregelt und die Inverkehrbringer deutlich stärker in die Pflicht genommen. Das GPSG wurde am 1. Dezember 2011 durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ersetzt.

Die Kernaussage ist und bleibt „Ein Produkt muss sicher sein“.

Um dies glaubhaft dem Gesetzgeber und letztlich auch den Verbrauchern gegenüber nachzuweisen, sind diverse Anforderungen zu erfüllen. Das geht von der Bedienungsanleitung über die Kennzeichnung, die Produktion an sich bis hin zur Auslobung in Werbeträgern. Nicht nur der Hersteller oder Inverkehrbringer an sich hat dabei Pflichten zu erfüllen, auch weitere Beteiligte in der Wertschöpfungskette wie Händler haben Pflichten dazu bekommen.

Leider gibt es keine einfache Übersicht der Anforderungen, um dem ProdSG in Summe gerecht zu werden. Die Anforderungen verteilen sich auf viele Gesetze, die alle dazu beitragen, ein Produkt sicher zu machen.

Beim ProdSG kommt man schnell auf Begrifflichkeiten wie Marktüberwachungsprogramme der Länder, RAPEX-Liste, Verkaufsuntersagung bei Verstößen gegen die Verkehrsfähigkeit bis hin zu Rückrufaktionen der Hersteller.

Aktuell sind die Novellierungen des Batteriegesetzes oder von WEEE (ElektroG) in aller Munde. Auf dem chemischen Sektor beschäftigen die Phthalatverbote aus dem Juli 2020 und die SCIP Datenbank die Inverkehrbringer.

Wenn Sie hier Hilfe benötigen oder Fragen zu dem Themenkomplex haben, kontaktieren Sie mich gerne.