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Risikomanagement

Der Begriff ist eher bekannt aus dem Finanzbereich oder der Unternehmensberatung an sich. In meinem Zusammenhang hier ist gemeint, sich der Risiken innerhalb des Warenabsicherungsprozesses im eigenen Unternehmen bewusst zu werden. Natürlich werden die Risiken auch hier analysiert, identifiziert und bewertet – aber nicht nach einem starren Schema mit Kennzahlen, sondern als Betrachtung des Prozesses insgesamt und seiner möglichen Schwachstellen.

Im Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) finden sich an vielen Stellen Begriffe wie „Risiko“, „ernstes Risiko“ oder „Risikobewertung“. In diese Richtung soll das Risikomanagement gehen. Unter der Frage „Was wäre der gravierendste Vorfall?“ („Supergau“) sollen die Prozesse betrachtet werden, ob sie diesem Vorfall Stand halten.

Beispiele dazu gibt es genug. Was passiert bei einer unerwarteten Behördenkontrolle? Stellen Sie sich vor, Sie verkaufen Elektrogroßgeräte und nach neun Jahren kommt es zu Bränden bei einigen Geräten. Sie erhalten innerhalb von kürzester Zeit zig Meldungen von Ihren Kunden zu Verletzungen mit Ihrem Produkt.

Hier stellt sich die Frage, ob es für diese (Krisen-)Fälle geeignete Abläufe gibt und vor allem, ob sie nachgehalten und erprobt sind. Dabei kommen Begrifflichkeiten wie Organisationsverschulden, Auswahlverschulden oder Überwachungsverschulden ins Spiel, die vorzugsweise bei der Geschäftsführung angesiedelt sind.

Bei Fragen rund um das Thema Risikomanagement stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie mich gerne dazu.