Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie in das Chemikaliengesetz
Am 17.09.2020 hat der Bundestag die Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie (EU) 2018/851 in nationales Recht beschlossen. Darin werden die Verpflichtung zur Meldung besonders besorgniserregender Stoffe in Erzeugnissen an die Europäische Chemikalienagentur nach Artikel 9 Abs. 1 der Abfallrahmenrichtlinie definiert. In der Abfallrahmenrichtlinie heißt es dazu wörtlich: „…unbeschadet der harmonisierten Rechtsvorschriften, die auf Unionsebene für die betreffenden … weiterlesen Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie in das Chemikaliengesetz