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Qualitätsberatung und Seminare

Verträge

Gilt hier „Viel hilft viel“?.
Vertraege

Bei dem Thema Verträge seufzen viele laut auf, weil sie kompliziert, aufwändig und letztlich erfolglos sein können, da eine Ausschlussklausel greift.

Vom Einkaufsrahmenvertrag über Qualitäts- und Serviceverträge (QSV), Lieferantenverträge, Anforderungsprofile, Anlieferbedingungen für die Logistik, diverse qualitätsrelevante Anforderungen bis hin zur RSL (Restricted Substances List) ist die Vertragswelt im Handel sehr vielfältig. Um ganz sicher zu gehen werden dem ausländischen Lieferanten dann noch Erklärungen zur Verkehrsfähigkeit des Produktes und im Rahmen von REACh seitenweise Bestätigungslisten mit SVHC-Stoffen abverlangt.

Aber hilft das alles wirklich?
Auch hier gilt oft der Ansatz „weniger ist mehr“. Ansonsten machen Sie nicht nur sich, sondern auch Ihrem Lieferanten viel Arbeit, deren Nutzen am Ende fraglich sein könnte. Natürlich haben viele der genannten Verträge ihre Existenzberechtigung und sind sinnvoll. Nur sollte hier das Gesamtwerk ausführlich betrachtet werden. Oftmals stellt sich heraus, dass es in den einzelnen Verträgen widersprüchliche Aussagen gibt. Das mag daran liegen, dass die Verträge von verschiedenen Personen und/oder zu unterschiedlichen Zeiten gemacht wurden. Am Ende hat niemand das Zusammenwirken der Verträge überprüft.

Neben dem Erstellen der Verträge an sich sollte im Vorfeld auch immer die Handhabbarkeit überdacht werden. Sind sie modular aufgebaut, so dass bei gesetzlichen Änderungen nur Anlagen ausgetauscht werden müssen? Beinhalten sie die wichtigen Punkte genau für Ihr Geschäft (Mustergestellung, Rücknahmen, Haftpflichtversicherung des Produzenten, Informationspflichten usw.)?

Der Aufwand selber wird auch durch die Anzahl Ihrer Lieferanten bestimmt. Daher ist das Vertragswesen immer wieder ein guter Anlass, die eigene Lieferantenwelt zu beleuchten.