FAQ/Glossar

Die REACh SCIP Datenbank

Die Anforderungen der SCIP Datenbank beschäftigen mittlerweile immer mehr Unternehmen, zumal der Umsetzungstermin 05. Januar 2021 mit großen Schritten näher rückt. Aber was genau verbirgt sich hinter SCIP?

Entstanden ist SCIP aus der Abfallrahmenrichtlinie (EU) 2018/851. Vor gut zwei Jahren wurde diese Richtlinie von der EU verabschiedet und musste bis Juli 2020 in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland ist das mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) erfolgt.

Der Begriff SCIP steht für Substances of Concern in Products. Also besorgniserregende Stoffe in Produkten oder in der REACh Sprache SVHC Stoffe in Erzeugnissen. Hier kommt der Artikel 33 der REACh VO in Spiel, der sich mit der Informationspflicht zu SVHC Stoffen in Erzeugnissen befasst. Bisher wurde diese Informationspflicht nur aktiv, wenn ein Verbraucher nachgefragt hat, sei es schriftlich oder über eine der Apps. Mit SCIP hat sich das Vorgehen komplett gewendet. Nun muss der Inverkehrbringer (Quasihersteller) vor der Inverkehrgabe seines Erzeugnisses ab dem 05. Januar 2021 in die SCIP Datenbank eintragen, ob in dem komplexen Erzeugnis einer der aktuell 209 SVHC Stoffe enthalten ist. Ein Eintrag muss nur erfolgen, wenn ein SVHC Stoff mit mehr als 1000 ppm in einem Erzeugnis enthalten ist. Seit dem Jahre 2015 gibt es durch das EUGH eine eindeutige Definition des Begriffes „Erzeugnis“.

Die SCIP Datenbank verlangt aber nicht nur Angaben zu dem SVHC Stoff an sich, sondern es sind z.B. auch Angaben über das Material, Zolltarifnummer und die sichere Verwendung zu machen – als Pflichtangaben.

Die Unternehmen sind vor eine große Herausforderung gestellt, zumal viele der Informationen bei den Produzenten im Ausland gar nicht zu erfragen geschweige denn vorrätig sind. Manchmal gibt es noch vereinzelt REACh Testreports, die sich aber in der Regel bei näherer Betrachtung als unbrauchbar erweisen. Sie sind oft zu alt, beinhalten nur ein Screening und haben wichtige Bestandteile, wie die Verpackung, völlig außer acht gelassen.

Kommt man dann zu dem wichtigen Thema BOM (Bill of Material) sieht es leider noch schlechter aus. Die BOM ist bei REACh das entscheidende Dokument für den gesamten Prozess. Ohne Kenntnis der Materialien wird sich keine Einwertung der Erzeugnisse auf mögliches Vorhandensein von SVHC Stoffe vornehmen lassen, die Prüflabore werden keinen risikobasierten Prüfansatz fahren können und letztlich wird die Angabe des Materials für betroffen Erzeugnisse in der SCIP Datenbank verlangt.

In der Industrie (Automotive Bereich oder Luftfahrt) sind solche Prozesse seit vielen Jahren Standard. Dort wird mit Stück – und Bauteillisten gearbeitet. Jeder Zulieferer hat vollständige Angaben über Material und Schadstoffe (SVHC Erklärung) zu machen. Diese Angaben werden in der Automobilbranche in der sogenannten IMDS Datenbank gepflegt.

Im Handel mit Verbraucherprodukten war so etwas bisher nicht erforderlich. Nur wenige Firmen haben sich bisher mit Material Compliance Datenbanken auseinandergesetzt. Durch SCIP wird sich zwangsweise in den nächsten Jahren auch der Handel mit Verbraucherprodukten intensiv mit den Materialien seiner Erzeugnisse auseinandersetzen müssen. Begleitend fordert z.B. auch die Ökodesignrichtlinie eine BOM für die Produkte, die unter diese Richtlinie fallen.