FAQ/Glossar

Neuer Grenzwert für die Verwendung von SCCP

Am 13. November hat die Europäische Kommission mit der Verordnung (EU) 2015/2030 eine Entscheidung in der Diskussion um den Grenzwert bei der Verwendung von SCCP in Artikeln getroffen.

Wörtlich heißt es:
„Abweichend dürfen Stoffe und Zubereitungen, die SCCP in Konzentrationen von weniger als 1 Gew.-% oder Artikel, die SCCP in Konzentrationen von weniger als 0,15 Gew.-% enthalten,hergestellt, in Verkehr gebracht und verwendet werden.“

Damit hat die Kommission dem Thema der Verunreinigung von SCCP Rechnung getragen und gleichzeitig die Nutzung der MCCP „erlaubt“, die in einigen Herstellungsbereichen kritisch diskutiert und zum Teil kurz vor der Auslistung standen.

In der Verordnung heißt es dazu in den Gründen unter Punkt (13): „Darüber hinaus ist klarzustellen, dass Artikel, die SCCP in Konzentrationen von weniger als 0,15 Gew.-% enthalten, in Verkehr gebracht und verwendet werden dürfen, da dies der Menge SCCP entspricht, die in einem mit MCCP produzierten Artikel als Verunreinigung vorkommen kann.“